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Transplantation bezeichnet die Übertragung von Zellen, Geweben oder Organen auf ein anderes Individuum, oder an eine andere Stelle desselben Individuums.
Bei der Lungentransplantation wird – je nach Vorerkrankung- eine einseitige oder doppelseitige Lungentransplantation durchgeführt. In seltenen Fällen kommt auch eine kombinierte Verpflanzung von Herz und Lunge in Frage. Dabei wird das Organ eines hirntoten Organspenders entnommen und Ihnen eingepflanzt. Wichtig ist, dass die Blutgruppe und der Gewebetyp des Empfängers soweit wie möglich mit dem Transplantat übereinstimmen, um die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Abstoßungsreaktionen gering zu halten.
Der Grund ist: Der menschliche Körper erkennt ein neues Organ zunächst als Fremdkörper und versucht, das Organ abzustoßen. Wie heftig diese Reaktion ausfällt, hängt von der Übereinstimmung von Gewebemerkmalen und Blutgruppe ab. Je größer der Grad der Übereinstimmung, desto geringer ist auch die Abstoßungsreaktion. Zur Organentnahme beim hirntoten Organspender sind zwei Grundvoraussetzungen zu erfüllen:
1.) Der Spender muss von mind. 2 unabhängigen Ärzten für hirntot – als Ausdruck der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns – erklärt werden
2.) Der Spender muss sich zu Lebzeiten für eine Organspende entschieden haben oder die Angehörigen entscheiden stellvertretend seinem mutmaßlichen Willen folgend.
Weitere Informationen zum Thema Hirntod und
Organspende finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation
(DSO): www.dso.de